leistungen

Hinweise:

  • Ich kann nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Privatversicherte reichen ihre Rechnungen selbstständig bei Ihrer Versicherung ein

  • Selbstzahlende werden bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dadurch können Schwierigkeiten bei einem Krankenkassenwechsel oder Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung vermieden werden

  • Das Honorar für eine Psychotherapie kann bei der Steuererklärung als “außergewöhnliche Aufwendung” geltend gemacht werden